Der Tod eines Bibers am Bugasee in Kassel hat die Naturschützer alarmiert und wirft wichtige Fragen zum Schutz dieser Tiere in Hessen auf. Der Biber, ein Weibchen mit erheblichen Verletzungen im Bauchbereich, wurde am Sonntagmorgen von Passanten gefunden. Die Vermutung, dass er erschossen wurde, wird von Jäger und Naturschützern geteilt, was die Sorge vor einer Aufweichung des strengen Schutzes für Biber in Hessen schürt. Der Entwurf einer Biberverordnung, der in Hessen kommen soll, wird von Naturschutzverbänden kritisiert, da er die Möglichkeit zur Vergrämung oder Entnahme des Bibers im Ausnahmefall vorsieht.
Die Naturschützer betonen die Vorteile des Bibers für die Umwelt. Er verbessert Lebensräume, fördert Artenvielfalt und hilft, Flüsse und Landschaften natürlicher zu gestalten. Das Regierungspräsidium Kassel bezeichnet den Biber als ökologische Schlüsselart, die an kleinen und mittleren Fließgewässern einen guten ökologischen Zustand wiederherstellt und kostengünstig beiträgt. Die Kritik des Bauernverbandes, der die Belastungen durch den Biber beklagt, wird durch Beratungen des Landes Hessen zum Biber, um Fraßschäden oder das Überstauen präventiv zu vermeiden, entkräftet.
In Kassel gibt es fünf bekannte Reviere von Bibern an der Fulda zwischen Bergshäuser Brücke und dem Naturschutzgebiet Alte Schleuse in Wolfsanger. Der Biber unterliegt aktuell nicht dem Jagdrecht und darf nicht bejagt werden. Sollte sich die Vermutung bestätigen, dass der Biber am Bugasee erschossen wurde, stellt dies eine Straftat nach Naturschutzrecht, Tierschutzrecht und Jagdrecht dar. Naturschützer Nils Stanik betont, dass solche Fälle nicht hingenommen werden dürfen, und verweist auf die zunehmende Bedrohung des Bibers in einigen Bundesländern. Die Naturschützer Jan Piecha und Nils Stanik verfolgen den Fall genau und sind entschlossen, gegen eine mögliche Aufweichung des Schutzes für Biber vorzugehen.